Abgeltungssteuer verfassungswidrig

Direkt zum Seiteninhalt

Abgeltungssteuer verfassungswidrig

Wissen macht frei
Veröffentlicht von Adrian Lessdorf in Steuern · Freitag 18 Jun 2021
Tags: Abgeltungssteuer
Da staunte Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz nicht schlecht:

Hohes deutsches Finanzgericht (BFH) zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von derzeit geltenden Steuerbestimmungen

Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hatte sich mit einem Streitfall zu befassen, in dem es um einen ausschließlichen Verlust aus der Veräußerung von Aktien ging. Diese Verluste können seit der ab 2008 geltenden Regelung nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften, nicht aber mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erhebliche Zweifel
(04.06.2021)

Den Richtern kamen starke Zweifel, ob die derzeit angewandte Steuerpraxis in diesem Punkt dem Grundgesetzes genügt. Daher haben sie dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Frage vorgelegt, „ob es mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist, dass nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und nicht mit sonstigen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen.“

Der VIII. Senat begründet seine Ansicht so, dass nach Auffassung des BFH's die derzeitige Form von § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung bewirkt, „weil sie Steuerpflichtige ohne rechtfertigenden Grund unterschiedlich behandelt, je nachdem, ob sie Verluste aus der Veräußerung von Aktien oder aus der Veräußerung anderer Kapitalanlagen erzielt haben.“
Die Feststellung des Bundesfinanzhofs ist im Grunde eine Abwatschung des Finanzministeriums, da es den Bürger ohne Beachtung seiner Grundrechte stets nach Herzenslaune schröpft: „Eine Rechtfertigung für diese nicht folgerichtige Ausgestaltung der Verlustausgleichsregelung für Aktienveräußerungsverluste ergibt sich weder aus der Gefahr der Entstehung erheblicher Steuermindereinnahmen noch aus dem Gesichtspunkt der Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen oder aus anderen außerfiskalischen Förderungs- und Lenkungszielen.“

Erstaunlich, dass der BFH mit Bezug auf die Abgeltungssteuer eine solche Unvereinbarkeit mit dem GG festzustellen vermochte. Jedoch, dass die Art der Steuererhebung in Deutschland generell nicht mit dem GG vereinbar ist, von dieser Feststellung ließ er leider die Finger. Dennoch ist es so und zwar in einem Ausmaße, dass sowohl von den Finanzämtern, als auch von den Gerichten "unter dem Deckel" gehalten werden muss, weil sonst das ganze Volk auf die Barrikaden ginge. Oder wie würden Sie reagieren, wenn Sie wüssten, dass Sie eigentlich gar keine Steuern zahlen müssten???
Mehr dazu erfahren Sie hier!


0
Rezensionen

Copyright © wissenmachtfrei.com
wissenmachtfrei.com
Dein Info-Pool für ein selbstbestimmtes Leben.
Zurück zum Seiteninhalt