Automatische Meldung von Konten im Ausland - Kein Konto bleibt unbemerkt!

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Automatische Meldung von Konten im Ausland - Kein Konto bleibt unbemerkt!

Wissen macht frei
Veröffentlicht von Adrian Lessdorf in Steuern · Mittwoch 23 Aug 2023
Tags: AuslandskontenKontoimAusland
Dieser Tage saust die Nachricht durch die alternativ-infomediale Welt, dass 119 Staaten per 30.09.2023 alle ausländischen Kontoverbindungen an die deutsche Finanzverwaltung melden. Das betrifft nicht nur Girokonten, sondern sämtliche Arten von Geldeinlagen, bis hin zu Investmentdepots und Krypto-Wallets.

Das Ganze nennt sich in Beamtendeutsch "Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG "

Hierzu einige Anmerkungen:
Zunächst ist dieser Datenaustausch nichts neues. Kontodaten werden schon seit einer geraumen Weile nach Deutschland gemeldet. Insoweit wirkt die Nachricht eher wie eine Art Panikmache. Wirklich neu ist, dass ab diesem Jahr sich genau 11 Staaten weniger am automatischen Datenaustausch beteiligen, als noch in 2022, darunter auch die Ukraine.
Neu ist ebenfalls, dass nun auch Krypto-Engagements nach D gemeldet werden. Wir wiesen schon mehrfach darauf hin, dass auch Kryptovermögen der Besteuerung unterliegen. Viele Kryptobesitzer wollten davon nichts wissen oder wussten es besser; nun ist es soweit... Hierzu veröffentlichen wir in Kürze einen Fachartikel in diesem Blog.
Außerdem ist es nun Gegenstand des Austausches, wie hoch der Kontosaldo ist und welche Umsätze innerhalb der letzten 12 Monate stattgefunden haben.

Zurück zum Anfang der Anmerkungen:
Diese Art Datenaustausch gibt es schon seit einigen Jahren; er wird nur immer weiter verfeinert. Ob man es will oder nicht, mit jener Verfeinerung der Überwachung werden wir es immer merklicher zu tun bekommen. Sie müssen alle nur weiterhin brav Steuern zahlen und dem System damit die nötige finanzielle Energie liefern, damit es uns alle weiter fein und noch besser überwachen (versklaven) kann.
Für alle jene, die sich das nicht mehr gefallen lassen wollen, empfehlen wir, am Seminar "Steuerfreiheit, statt Steuerflucht!" teilzunehmen, dann könnte der Wahnsinn nämlich bald, zumindest für die Seminarteilnehmer, ein Ende haben.
In jedem Falle sollte jetzt niemand wegen des Kontodatenaustausches in Panik verfallen. Vielmehr sollten die Hinweise in unserem speziellen eBook für pfändungssichere Konten beherzigt und nicht das ganze Geld auf nur einem Auslandskonto konzentriert werden. Sehen Sie also zu, dass Sie ein Netzwerk von Konten haben, mindestens drei oder vier in verschiedenen Ländern sollten es schon sein (gern mehr) und vornehmlich bei eGeld-Instituten, möglichst nicht bei Vollbanken. Somit teilen Sie das Risiko schon einmal recht gut auf, dass Sie nicht gleich mit einem Schlag Ihr ganzes Geld verlieren, falls das Finanzamt auf ein solches Konto zugreift. Außerdem wird bei entsprechender Aufteilung jedes einzelne Konto immer uninteressanter für die Finanzämter, da die Salden so immer kleiner werden. Es empfiehlt sich ohnehin, die Gelder auf mehrere Institute zu verteilen, da man heute nie ausschließen kann, dass Geld-Institute aller Art in Insolvenz verfallen. Zudem sei an dieser Stelle auf eine Geldanlagemöglichkeit für jedermann verwiesen, die nicht pfändbar ist und auch nicht unter den automatischen Datenaustausch fällt, hochinteressant!
Bemerkenswert ist auch, dass Pfändungen von Konten im Ausland von den deutschen Finanzämtern nur selten vorgenommen werden, da trotz Vereinfachung solcher Zugriffe im EU-Raum, diese Akte immer noch recht aufwändig und mit Kosten verbunden sind.
Zudem ist es eine Tatsache, dass sich die Finanzämter trotz Meldung von Auslandskonten derzeit noch verhältnismäßig selten bei den Kontoinhabern melden. Scheinbar ist man noch nicht in der Lage, diese Datenflut effektiv zu bearbeiten und schon gar nicht zeitnah. Da die Datenflut nun auch noch steigt, weil noch mehr Details mitgeliefert/ausgetauscht werden, sind die Aussichten, dass die Finanzämter die Flut gut und zeitnah bewältigen können, eher geringer geworden. Das verschafft den Inhabern solcher Konten Zeit, wenn auch nicht bis in alle Ewigkeit. Also reagieren sollten man schon, nur eben nicht in Panik. Auf jeden Fall sollte man die allgemeinen Ratschläge im o. g. eBook zum Pfändungsschutz von Konten befolgen und das o. g. Seminar besucht haben, damit man gewappnet ist, wenn sich das Finanzamt doch meldet und allerhand Fragen zu diesen Konten hat.
Diejenigen, die es bereits in die Steuerfreiheit geschafft haben, haben ohnehin nichts mehr zu befürchten, da die Steuer-ID der Betroffenen i. d. R. deaktiviert wird. Umso wichtiger wird es, bezüglich der eigenen Steuerfreiheit nun endlich aktiv zu werden.

Wer genau wissen möchte, welche Länder am Kontodatenaustausch teilnehmen, der kann sich die Liste direkt auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums herunterladen.

Wer sich also weiterhin mit dem Gedanken an Auslandskonten befasst, sollte vornehmlich Anbieter wählen, die reine eGeld-Institute und ggf. auch außerhalb der EU geführt sind, denn dort sind Pfändungszugriffe nach wie vor schwierig. Wer etwas anonymer und nicht von Google ausspioniert sich selbst auf die Suche nach ausländischen Kontoverbindungen Ausschau halten möchte, der sollte besser mit der Suchmachine DuckDuchGo (https://duckduckgo.com) recherchieren.

Noch ein kleiner Hit zum Abschluss:
Wir sind derzeit selbst schon dabei, an der Gründung eines Geldinstitutes mitzuwirken, welches mit allerlei juristischen, taktischen Zügen die krummen Griffel der Finanzämter abzuwehren verstehen wird. Näheres hierzu demnächst. Bitte stellen Sie zu diesem neuen Geldinstitut derzeit noch keine Anfragen! Wir werden darauf noch nicht antworten. Sobald die Sache richtig spruchreif wird, kommen wir von uns aus mit der Information auf Sie zu. Wichtig: Das neue Geldinstitut wird ausschließlich nur Seminarteilnehmern zur Verfügung stehen und auch nur diese erhalten exklusiv die Informationen hierzu.

Wie weiter oben schon ausgesagt, werden wir in Kürze noch einen Artikel in diesem Blog veröffentlichen, der sich speziell mit der Besteuerung/Nichtbesteuerung von Kryptowährungen beschäftigt.


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