Erbschaftssteuer höher

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Erbschaftssteuer höher

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Veröffentlicht von Adrian Lessdorf in Steuern · Dienstag 28 Feb 2023
Extrem höhere Steuer für Erben

Im Grunde ist die Erbschaftssteuer ohnehin eine einzige staatliche Frechheit und die wird nun noch gewaltiger.

Als ob es für die Erben nicht schon schlimm genug wäre, einen lieben Menschen verloren zu haben und zudem mit den Kosten der Beerdigung beslastet zu sein. Nein, da muss die politsche Kaste im Namen des Bundesraubvogels und der Demokratie den Erben noch megatief in die Tasche greifen und das vom Erblasser bereits zigfach versteuerte Vermögen ein weiteres Mal besteuern. Frechheit! Diese Steuer macht rein gar keinen Sinn. Sie ist nur Ausdruck von staatlicher Habgier und Geschmacklosigkeit von gewissenlos agierenden Politikern und Umverteilern.

Doch warum wird die Erbschaftssteuer nun höher?
Die Blickrichtung ergeht hauptsächlich auf Immobilienvermögen, dass vererbt werden soll. Im Zuge der Grundsteuer hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, der steuerlichen Bewertung von Immobilien den Verkehrswert zugrunde zu legen und nicht mehr diese Einheitswerte. Da die Immobilienpreise in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind, steigen natürlich auch die Erbvermögen. Somit zahlen Erben auf ererbtes Immobilienvermögen wesentlich mehr Steuern und das selbst ohne Anhebung des Steuersatzes.

Zwar gibt es steuerliche Freibeträge (die leider nicht mitgestiegen sind und auf dem alten Niveau verbleiben), doch nicht selten übersteigen die so entstehenden Steuersummen das liquide Vermögen der Erben, so dass denen gar nichts anderes übrig bleibt, als die ererbte Immobilie zu verkaufen, nur um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können. Nicht nur, dass die Immobilie dann für die Erben futsch ist, mit ihr sterben auch die Erinnerungen und emotionalen Werte, welche mit solchen Erbimmobilien verbunden sind. Wie gesagt: Eine Frechheit dieses sog. Rechtsstaates.

Es gibt natürlich Gegenmittel.

Gegenmittel 1:
Die vorzeitige Übertragung des Immobilienvermögens an die Erben. Notare geben hierzu Auskunft. Allerdings sollte man hier vor einer evtl. Undankbarkeit der Nachfolgegeneration auf der Hut sein. Arbeiten Sie hier also unbedingt mit einem Wohn- oder Nießbrauchrecht für sich selbst.

Gegenmittel 2:
Steuerfrei sein. Klingt komisch? Ist es aber nicht. Im Steuerfrei-Status müssen Sie nämlich keine Steuern zahlen.
Wie Sie zu diesem Status gelangen, erfahren Sie auf dieser Internetseite.
Dort gibt es dann auch weitere Gegenmittel.


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