Hammerurteil zur Corona-Impfung

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Hammerurteil zur Corona-Impfung

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Veröffentlicht von Dennis Dahldrup in Gesellschaft · Freitag 10 Jun 2022
Tags: CoronaImpfung
Hammerurteil für alle Impfunwilligen:

Die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG ("einrichtungsbezogene Impfpflicht") kann nicht mithilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden!

Dies befand das Verwaltungsgericht Hannover. Diese Rechtsprechung dürfte im aktuellen Corona-Irrsinn richtungsweisend sein. Das Gericht hat klar gemacht, dass die Androhung und/oder die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen einen ungeimpften Mitarbeiter des Gesundheitswesens zur Erzwingung der Impfung gegen das Coronavirus rechtswidrig ist.

Außerdem stellte jene 15. Kammer fest, dass jeder Mensch in der BRD frei entscheiden kann, ob er sich gegen das Coronavirus impfen lässt oder eben auch nicht.

Den Urteilstext finden Sie hier: https://bit.ly/3Nosxva

Wehren Sie sich also mittels dieses Gerichtsurteils gegen Zwangsmaßnahmen gegen Sie durch Ihre örtliche Gesundheitsbehörde, wenn diese es wieder mal besser weiß, was für Sie gut ist!

Da es nicht selten in diesem demokratischen Rechtsstaat vorkommt, dass sich die Exekutuve über Beschlüsse der Judikative hinweg setzt, kann es sein, dass Sie dennoch vor Gericht ziehen müssen. Die Kosten für einen Rechtsstreit können sehr hoch sein. Andererseits geht es beim Streit um die Impfung um nicht weniger als um Ihr Leben! Der juristische Kampf lohnt sich also. Hier kann Ihnen zur Verhinderung hoher Kosten eine Rechtsschutzversicherung behilflich sein. Diese muss nur Verwaltungsrecht mitversichern, dann kann Ihnen nichts passieren. Wenn Sie hierzu Hilfe benötigen, so helfen wir Ihnen an »dieser Stelle gern weiter.
  



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